Wohnflächenberechnung - Weicht die Quadratmeterzahl Ihres im Mietvertrag oder Kaufvertrag steht von der tatsächlichen Wohnfläche ab?
 
Ist Wohnfläche im Mietvertrag oder Kaufvertrag falsch angegeben, kann das für Mieter und Vermieter Konsequenzen haben.

Wohnflächenberechnung bei Mietwohnungen, Eigentumswohnungen, Häuser 


Durch unseren täglichen Kontakt und Umgang mit Mietern, Eigentümern sowie Vermietern von Wohnungen, Häusern, Gebäuden und Gewerbeimmobilien, haben wir feststellen müssen das die meisten unserer Gesprächspartner und Kunden nicht genau oder gar nicht wissen wie groß Ihre Objekte sind.

Denn beim Einsatz unserer digitalen Vermessung bei Aufmaß zur Auftragsbesprechung zur Angebotserstellung sind unsere Kunden erstaunt, wie groß Ihre Objekte wirklich sind.

Aus diesem Grund haben wir die HHGS Haus-, Hof- & Gartenservice Potsdam unser Dienstleistungsangebot um die digitale Vermessung von Wohnungen, Häuser und Gewerbeimmobilien erweitert.

Hier kommen wir zu Ihnen, wenn wir beauftragt werden und vermessen Ihr Objekt digital mit Übertragung in eine online Datei. Nach Auftragsabschluss erhalten sie von uns als Auftraggeber eine PDF-Datei für Ihre Unterlagen.

Wir sind mit unserem Service in Berlin und Brandenburg unterwegs.

Es ist unsere Aufgabe, Ihre Anforderungen termingerecht und flexibel zu erfüllen. Orte, Städte und Gemeinden in unserem Einzugsgebiet finden Sie unten auf der Seite zusammen mit einem Link zum Kontaktformular.

Wie oft fällt es erst auf, wenn ein Vertrag unterzeichnet ist: Stimmt die Wohnfläche nicht mit der im Vertrag genannten Quadratmeterzahl überein mit der  die angegeben ist. Das kann für alle beteiligten Vertragspartner Konsequenzen haben. So kann sich neben der Miethöhe oder dem Kaufpreis die sich darauf beziehen, wie auch die Nebenkosten oder die Hausratsversicherung auf der Grundlage der Wohnfläche falsch berechnet werden. Wenn das der Fall ist, zahlen Betroffene für Wohnraum,  Eigentum und der in der Realität nicht existiert zu viel Miete und Versicherungsbeiträge. Nachmessen kann sich also in vielen Fällen lohnen für Mieter, Vermieter und Eigentümer.

WICHTIG ZU WISSEN! "Bei Mietwohnungen kann ein Vermieter kein Gutachten verlangen!"

Mieter können so bei einer Abweichung von mehr als 10% die Miete mindern. Oberhalb der Zehn-Prozent-Grenze können Mieter die Miete um die Prozentzahl der Wohnflächenabweichung kürzen. Ist eine Wohnung wie im Mietvertrag kleiner als 20 Prozent kleiner vereinbart, kann der Mieter die Miete in der Regel um 20 Prozent mindern.

Mieter können so in diesem Fall natürlich die Möglichkeit nutzen, die in der Vergangenheit zu viel bezahlte Miete zurückzufordern. Diese Option besteht aber nur für die Frist von drei Jahren. So beginnt die Frist mit Schluss eines Kalenderjahres, in dem der Mieter von der Flächenabweichung erfahren hat (BGH WuM 2007, 346).

So sollten Sie selbst vor einem Umzug oder Auszug Ihre alte Wohnung vermessen! Denn wenn diese laut Ihres noch gültigen Mietvertrag kleiner als angegeben, haben Sie noch ein Mietrückforderungsanspruch von bis zu 3 Jahren. Das macht bei einer 10 prozentigen Abweichung über 36 Monate eine Mietüberzahlung von 1500,- bis 2000,- Euro aus. Sollte die Differenz der Mietfläche größer sein ist Ihr Anspruch natürlich auch deutlich höher. Messen Sie nicht nach und machen Sie Ihren Anspruch nicht geltend, macht Ihr Vermieter Einnahmen mit unrechtmäßig erworbenen Mieteinnahmen.